1.Allgemeines
Diese
Verkaufs– und
Lieferbedingungen sind rechtsverbindlicher Vertragsbestandteil.
2. Lieferung
Die
Ware reist auf Gefahr des Käufers. Teillieferungen sind gestattet,
sie gelten als selbständige Geschäfte. Nicht von uns verschuldete
Verzögerung in unserer vormateriellen Versorgung gibt uns das Recht
zu entsprechender Verlängerung der Lieferfrist. Höhere Gewalt
und sonstige Umstände, über die der Verkäufer keine Macht
hat, wie behördliche Maßnahmen, Streik, Betriebsstörung,
innere Unruhen und Kriegsmaßnahmen, berechtigen den Verkäufer,
die Lieferung entsprechend hinauszuschieben oder vom Kaufvertrag oder
seinem unerfüllten Teil zurückzutreten, ohne das dem Käufer
irgendwelche Schadensersatzansprüche zustehen. Bei Warenlieferungen
unter €
500,00 sind wir berechtigt eine Versandkostenpauschale nach
Aufwand zu erheben. Bei reiner Bier– oder Spirituosenlieferung
erhöht sich der Bestellwert auf € 1.000,00
3. Mängelrüge und Mängelhaftung
Der
Käufer ist verpflichtet die Ware nach dem Eintreffen oder sobald
er auf andere Weise selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen die
Verfügungsmacht erlangt hat, unverzüglich zu untersuchen. Etwaige
Mängel sind innerhalb 48 Stunden schriftlich oder telefonisch zu
rügen. Die Frist beginnt mit der Erlangung der Verfügungsmacht
durch den Käufer oder seinem Erfüllungsgehilfen. Der Kunde
ist verpflichtet, sich durch ausreichende Stichproben von der Ordnungsmäßigkeit
der gelieferten Ware zu überzeugen. Bei berechtigten Mängelrügen
sind wir lediglich verpflichtet, die beanstandete Ware zurückzunehmen.
Die Rücknahme erstreckt sich lediglich auf Originalgebinde und unvermischtes
Material. Zu einer Ersatzlieferung sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Darüber hinaus bestehen keine weiteren Schadensersatzansprüche
wegen unmittelbarer oder mittelbarer Schäden sowie Folgeschäden.
Beanstandungen hinsichtlich Verpackung und Untergewicht müssen unbedingt
schriftlich bei Ankunft der Ware auf den Anlieferungspapieren vor der
Empfangsquittung vermerkt werden. Bei Untergewicht einzelner Kolli ist
das tatsächliche Gewicht in Gegenwart der Auslieferungsfahrer festzustellen.
Liegen Vorbehalte in der Empfangsquittung nicht vor, so ist der Verkäufer
nicht ersatzpflichtig. Auch im Falle der Beanstandung ist der Käufer
zur Annahme verpflichtet. Der Käufer hat die Ware ordnungsgemäß einzulagern,
bis dem Verkäufer eine Prüfung der Beanstandung möglich
ist. Die Rücksendung der beanstandeten Ware darf nur nach vorheriger
Einwilligung des Verkäufers erfolgen.
4. Zahlung
Alle
Preise sind € Preise zuzüglich der zur Zeit des Vertrages
oder Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich
ab Lager zuzüglich Versandkosten. Versandkosten entfallen nur nach
entsprechender Vereinbarung. Mangels Vereinbarung ist die Zahlung sofort
nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzug fällig. Bei Neukunden
sind die Lieferungen per Nachnahme, bis zu einer Änderungsvereinbarung,
zu begleichen. Zur Hereinnahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet.
Schecks werden nach Einlösung gutgeschrieben. Die Forderung und
ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige
Einlösung übernehmen wir keine Gewähr. Protest und Rücklastgebühren
gehen zu Lasten des Käufers. Lastschriften werden nur im Abbuchungsverfahren
akzeptiert.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels
und nach erfolgter einmaliger Mahnung stehen uns folgende Rechte zu:
- Alle noch zu erfolgenden Lieferungen, auch
aus anderen Verträgen,
brauchen nicht ausgeführt zu werden..
- Für alle uns dadurch entstehenden Schäden
kann Schadensersatz gefordert werden.
- Alle übrigen Forderungen, auch wenn diese nicht fällig sein
sollten, werden zur sofortigen Zahlung fällig.
5. Preise
Alle
Preise sind Tagespreise und können ohne vorherige Ankündigung
erhöht / gesenkt werden.
6. Kreditwürdigkeit
Veränderungen der Inhaberschaft, Gesellschaftsform, der Anschrift
oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse und
Kreditwürdigkeit
berührende Umstände, insbesondere eine bestehende oder beabsichtigte
Globalzession zugunsten Dritter,
sind uns unverzüglich schriftlich
anzuzeigen. Derart nachhaltige Veränderungen berechtigen uns nach
unserer Wahl:
- sofortige Zahlung oder Sicherheitsleistung
wegen fälliger oder
gestundeter Ansprüche aus sämtlichen
Rechtsgeschäften
zu beanspruchen.
- Bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
Vertragserfüllung
zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten
oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen.
7. Eigentumsvorbehalt
Unsere
Ware wird ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt geliefert
und bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
Eine etwaige
Verarbeitung der gelieferten Ware nimmt der Käufer im Auftrage des
Verkäufers, der auch Eigentümer der neu
hergestellten Sachen
wird, vor. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren und
die daraus neu entstehenden Waren
gegen Feuer– und Diebstahlgefahr
zu versichern und dem Verkäufer auf verlangen den Versicherungsabschluß nachzuweisen.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand
ist das für den Sitz unserer Firma zuständige
Gericht.
9. Rechtswirksamkeit
Sollten
einzelne Teile des Kaufvertrages und/oder der vorstehenden Verkaufs– und
Lieferbedingungen nicht rechtswirksam sein,
so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
© 2006 by Sierra Madre Trend Food GmbH * Rohrstrasse 15 * D 58093 Hagen
Alle Teile dieses Werkes sind urheberrechtlich geschützt. Es gilt der
enge Rahmen des Urhebergesetzes.
Alle Rechte vorbehalten, insbesondere das
Recht der Übersetzung, Reproduktion und Vervielfältigung.
Die in
diesem Werk wiedergegebenen Gerbrauchs-, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw.
können auch
ohne besondere Kennzeichnung Marken sein und als solche den
gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.
|